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Neuigkeiten
04.04.2019, 10:25 Uhr | Heike Brehmer MdB
Weg frei für den DigitalPakt – Unterstützung zur besseren Ausstattung von Schulen
Nach der erfolgten Zustimmung des Bundesrates zur Änderung des Grundgesetzes ist der Weg nun frei für den DigitalPakt Schule. Wenn die notwendigen Verwaltungsvereinbarungen zwischen Bund und Ländern in Kraft getreten sind, können die Schulen mit ihren Investitionsmaßnahmen beginnen. 
Bild: Christiane Lang
Dazu informiert die CDU-Bundestagsabgeordnete für Harz und Salzland, Heike Brehmer:
 
„Mit dem DigitalPakt Schule kann der Bund die Länder über einen Zeitraum von fünf Jahren mit 5 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Digitale Infrastruktur unterstützen. Der Beitrag der Länder zum DigitalPakt beträgt weitere 500 Millionen Euro.

Der DigitalPakt Schule wendet sich an alle allgemeinbildenden ebenso wie beruflichen Schulen, solche in öffentlicher und privater Trägerschaft, von der Primarstufe bis zur Sekundarstufe II. Im Gegenzug haben sich die Länder verpflichtet, die entsprechenden Curricula weiterzuentwickeln, ebenso Aus- und Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern, sowie gemeinsame technische Standards umzusetzen.
 
Im DigitalPakt Schule sind die didaktischen Konzepte der Schulen der Ausgangspunkt für technische Infrastrukturkonzepte, nicht umgekehrt. Die Schulen, die noch am Anfang stehen, wollen wir ebenso unterstützen wie die digitalen Vorreiterschulen. Wir wollen den Schulen Möglichkeiten geben, den Kulturwandel aktiv und mit dem Maß an langfristiger Planung zu gestalten, den die Digitalisierung in der Schule erfordert.
 
Der DigitalPakt Schule soll den Aufbau digitaler Lerninfrastrukturen fördern, also eine moderne Ausstattung mit leistungsfähigen Netzen in den Schulen und hervorragender Präsentationstechnik. Der DigitalPakt ist somit ein Infrastrukturprogramm und keine Endgeräteförderung. Nur wenn es nach dem speziellen pädagogischen Konzept einer Schule erforderlich ist und sämtliche Infrastrukturkomponenten vorhanden sind, können auch einzelne Klassensätze schulgebundener mobiler Endgeräte förderfähig sein.
 
Damit Schulen die Fördermittel in Anspruch nehmen können, kommt auf sie nun die Aufgabe zu, ihre Bedarfe aus pädagogischer Sicht zu formulieren und mit den Schulträgern abzustimmen. Diese reichen die Förderanträge ihrer Schulen dann beim Land ein", so Heike Brehmer. 
 
Mit dem 2018 veröffentlichten Sonderprogramm für eine Gigabit-Versorgung von Schulen, Krankenhäusern und  Gewerbegebieten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) besteht für die Kommunen zugleich die Möglichkeit der Förderung eines leistungsfähigen Glasfaser-Anschlusses für Schulen. BMVI und Bundesbildungsministerium haben sich hierzu abgestimmt und raten den Kommunen dazu, ihre Planung zu beiden Fördermaßnahmen zu koordinieren.
 
Das Bundesbildungsministerium informiert auf seiner Webseite über wesentliche Fragen zum DigitalPakt Schule und wird dieses Angebot im Hinblick auf die Umsetzung in den Ländern auch fortlaufend aktualisieren:

https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.html