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Neuigkeiten
13.05.2019, 10:21 Uhr | CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Beratung des Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich immer für die Soldaten und für die Wertschätzung des Dienstes bei der Bundeswehr stark gemacht. Unsere Bundeswehrangehörigen leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit Deutschlands. Deshalb gebührt ihnen unsere Anerkennung. 
Bild: CDU Deutschlands
Das Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr umfasst Änderungen an über 30 Gesetzen und Verordnungen, die das Ziel haben, den Dienst für aktive und angehende Soldaten attraktiver zu machen. 

Unter anderem soll die soziale Absicherung grundlegend verbessert werden. Somit soll die Einsatzversorgung zukünftig nicht nur für vom Bundestag mandatierte Kampfeinsätze, sondern auch für einsatzgleiche Verpflichtungen im Ausland gelten. Darüber hinaus sollen berufsfördernde Maßnahmen für länger dienende Soldaten ausgebaut werden. Ihnen sollen mehr Bildungsoptionen sowie erweiterte Wiedereingliederungsmaßnahmen in den zivilen Arbeitsmarkt angeboten werden. Berufsfördernde Maßnahmen werden höher bezuschusst. 
 
Ferner werden die Altersvorsorgemöglichkeiten für Soldaten auf Zeit, freiwillig Wehrdienstleistende und Reservisten verbessert. So sorgt beispielsweise eine zusätzliche Rentennachversicherung dafür, dass eine Lücke in der Altersvorsorge geschlossen wird. Diese Neuerung ermöglicht es, dass Bundeswehrangehörige während des Bezugs von Übergangsgebührnissen nach Dienstzeitende Rentenpunkte erhalten.  
 
Das Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz schafft außerdem die Rechtsgrundlage dafür, dass auch Angehörige von Einsatzgeschädigten, z. B. in Fällen einer posttraumatischen Belastungsstörung, in die Behandlung miteinbezogen werden können.Darüber hinaus möchten wir freiwillig Wehrdienst- und Reservedienstleistenden besser bezahlen. Mit der Novellierung des Besoldungsgesetzes wird auch ihnen die Zahlung von Zulagen gewährt werden. Reservisten, die Wehrübungen absolvieren wollen, wird der Zugang dazu erleichtert. Ihre Arbeitgeber können künftig für die Freistellung des Reservedienstleistenden entlohnt werden. 
 
Schließlich soll eine Weiterentwicklung des soldatischen Dienstrechts eine flexiblere Dienstgestaltung ermöglichen. Die Möglichkeiten als Berufssoldat übernommen zu werden, gilt es auszudehnen. So werden wir auch Unteroffizieren ohne Portepee die Möglichkeit geben, den Status eines Berufssoldaten zu erlangen. Das Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz ist somit ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr. Denn nur eine starke Bundeswehr ist ein wirklicher Beitrag für Frieden und Freiheit in Europa.