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Neuigkeiten
11.11.2019, 10:21 Uhr | CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Angehörige von Pflegebedürftigen entlastet - Deutscher Bundestag beschließt das Angehörigen-Entlastungsgesetz
Gute Nachrichte für Eltern und Kinder von Pflegebedürftigen: Falls das Einkommen der Pflegebedürftigen für die Deckung der Kosten nicht ausreicht, werden die nahen Angehörigen künftig erst ab einem Brutto-Jahreseinkommen von 100.000 Euro in die Pflicht genommen. 
 
Dies sieht das Angehörigen-Entlastungsgesetz vor, das der Bundestag am 7. November 2019 beschlossen hat. Bevor es in Kraft tritt, muss noch der Bundesrat zustimmen.
 
Das Gesetz ist eine wichtige Entlastung für die Betroffenen und nimmt den Menschen die Sorge, eine finanzielle Belastung für ihre nahen Angehörigen zu sein. Die gleiche Einkommensgrenze gilt auch für Eltern mit volljährigen pflegebedürftigen Kindern. CDU/CSU und SPD setzen mit dem Gesetz eine wichtige Verabredung des Koalitionsvertrags um.
 
Auch für Menschen mit Behinderungen enthält der Gesetzesentwurf wichtige Neuerungen. Das Angebot einer unabhängigen Teilhabeberatung wird über 2022 hinaus verlängert. Zudem soll ein Budget für Ausbildung eingeführt werden. Mit diesem Budget können gerade junge Menschen mit Behinderung auf dem inklusiven Arbeitsmarkt intensiver als bisher begleitet werden. 
 
Das hilft den Betroffenen bei der eigenständigen Lebensplanung und ist auch ein Gewinn für Betriebe, die Auszubildende suchen. Mit dem Budget steigen die Chancen von jungen Menschen mit Behinderungen, durch eine betriebliche Ausbildung einen anerkannten Berufsabschluss auf dem regulären Arbeitsmarkt zu erlangen.