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Neuigkeiten
31.01.2020, 13:07 Uhr | CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Schnellere Realisierung von Verkehrsprojekten
Bundestag beschließt das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und das Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich (Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz).
Bild: BMVI
Nach dem Planungsbeschleunigungsgesetz I aus dem Jahr 2018 geht die Regierungskoalition nun die nächsten Schritte zur schnelleren Realisierung von Verkehrsprojekten.
 
Das Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich sieht unter anderem Planungserleichterungen für die Bereiche Schiene und Straße vor, indem bestimmte Ersatzneubauten von einer Genehmigungspflicht freigestellt werden. Darüber hinaus enthält es eine Regelung zur Entlastung der Kommunen von Finanzierungsbeiträgen nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. 
 
Zur Beschleunigung von Investitionen in das Schienennetz wird der kommunale Finanzierungsanteil künftig zur Hälfte vom Bund und demjenigen Land getragen, in dem die Kreuzung liegt. Außerdem wird mit dem Gesetz der öffentliche Personennahverkehr gestärkt, indem die Regelungen aus dem Planungsbeschleunigungsgesetz I auf die Planungs- und Genehmigungsverfahren für Straßen- und U-Bahnen nach dem Personenbeförderungsgesetz übertragen werden. Dies entspricht auch einer Forderung der Länder.
 
Mit dem Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich wird die Genehmigung von Verkehrsprojekten durch Gesetz ermöglicht. Hierfür nennt das Gesetz mehrere, verkehrlich bedeutsame Projekte aus den Bereichen Schiene und Wasserstraße. Darüber hinaus werden Festlegungen für das Verfahren bis zum Erlass der jeweiligen Maßnahmengesetze getroffen. Diese betreffen insbesondere die Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltprüfung im Rahmen der Vorhabenzulassung. 
 
Durch die unmittelbare Einbeziehung des Deutschen Bundestages – also des demokratisch legitimierten Gesetzgebers – in die Genehmigungsentscheidung für Infrastrukturprojekte soll die gesellschaftliche Akzeptanz für Planungen verbessert und deren Umsetzung beschleunigt werden.
 
Mit dem beschleunigten Ausbau von Schienenstrecken und der Stärkung des Nahverkehrs dienen die beiden Gesetze auch unmittelbar der Erreichung der Klimaschutzziele.