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Neuigkeiten
16.03.2020, 10:50 Uhr | Heike Brehmer MdB
Information zur Einführung vorübergehender Grenzkontrollen
Der Bundesinnenminister hat in Abstimmung mit den Nachbarstaaten und den betroffenen Bundesländern entschieden, zur weiteren Eindämmung der Infektionsgefahren durch das Coronavirus vorübergehende Grenzkontrollen einzuführen. 
Die Kontrollen an den Binnengrenzen zu Österreich, der Schweiz, Frankreich, Luxemburg und Dänemark greifen seit Montag, den 16. März 2020, 08:00 Uhr.
 
• Der grenzüberschreitende Warenverkehr sowie der grenzüberschreitende Verkehr von Berufspendlern bleiben gewährleistet. Entsprechende Nachweise sollten mitgeführt werden. 
 
• Reisende ohne triftigen Reisegrund dürfen an den benannten Grenzen nicht mehr ein- und ausreisen. Dies gilt auch für Reisende mit Krankheitssymptomen, die auf eine Corona-Infektion hindeuten könnten. In diesen Fällen werden in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet.
 
• Die Regelungen gelten zunächst bis zum 4. Mai 2020.
 
Umfassende, weiterführende Informationen auf den Seiten des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat: