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Neuigkeiten
27.03.2020, 15:52 Uhr | Heike Brehmer MdB
Informationen zu den Soforthilfe-Programmen von Bund und Land Sachsen-Anhalt
Soforthilfe für Kleinstunternehmen, Solo-Selbstständige, Freiberufler und Mittelständler zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz und zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, u.a. für laufende Betriebskosten wie Miete, Kredite, Betriebsräume oder Leasingraten.
Wie der Bund hilft:

• Bis zu 9.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 5 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

• Bis zu 15.000 € Einmalzahlung für 3 Monate bei bis zu 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente)

• Sofern der Vermieter die Miete um mindestens 20 % reduziert, kann der ggf. nicht ausgeschöpfte Zuschuss auch für zwei weitere Monate eingesetzt werden.

• Voraussetzung: wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona. Unternehmen darf vor März 2020 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten gewesen sein. Schadenseintritt nach dem 11. März 2020.

• Antragstellung: möglichst elektronisch; Existenzbedrohung bzw. Liquiditätsengpass bedingt durch Corona sind zu versichern.

Hinweis zur Antragstellung:
Dieses Programm ergänzt die Programme der Länder. Die Anträge sollen deswegen aus einer Hand in den Bundesländern bearbeitet werden.

Antragstellung:
Anträge können hier gestellt werden:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/?fbclid=IwAR2I-KTd2oDf-y4h-OFrZWbjYhCJvwhd2dP1dQMVugfU9SB5_qv4_RVcYy0


Wie das Land hilft:

Hilfspaket für Wirtschaftshilfen, u.a. Zuschüsse für Solo-Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen.

Unternehmen mit
• bis zu 5 Mitarbeitern erhalten bis zu 9.000 Euro,
 
• 6 bis 10 Mitarbeitern bis zu 15.000 Euro,
 
• 11 bis 25 Mitarbeitern bis zu 20.000 Euro,
 
• 26 bis 50 Mitarbeitern bis zu 25.000 Euro.
 

-> Anträge können ab dem 30. März 2020 bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt gestellt werden: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/?fbclid=IwAR2I-KTd2oDf-y4h-OFrZWbjYhCJvwhd2dP1dQMVugfU9SB5_qv4_RVcYy0

• Hotline der Investitionsbank Sachsen-Anhalt: 0800/56 007 57 


• Kurzfristige Unterstützung in Höhe von 400 € pro Monat und Person für Kulturschaffende. Antragsberechtigt sind selbständige Künstlerinnen und Künstler, die in den Bereichen Musik, darstellende oder bildende Kunst ihre künstlerische Tätigkeit schaffen, ausüben oder lehren sowie Schriftstellerinnen und Schriftsteller.

• Flexibilität im Umgang mit genehmigten, nach der Kulturförderrichtlinie des Landes geförderten Projekten. Für Projekte, die wegen der Pandemie nicht wie beantragt durchgeführt werden können sowie Projekte, die zwischenzeitlich abgesagt worden sind, soll geprüft werden, ob bereits entstandene, unabwendbare Kosten und Regressansprüche als zuwendungsfähig anerkannt werden.

-> Informationen zu diesem Programm hier:
https://lvwa.sachsen-anhalt.de/das-lvwa/kultur-denkmalschutz/kultur/

Weitere Informationen:
Auf den Seiten des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt:
https://mw.sachsen-anhalt.de/media/coronavirus/wirtschaft/

• Corona-Hotline des Ministeriums: 0391/567-4750


Eine komplette Übersicht aller Hilfsprogramme, Unterstützungsmaßnhamne und weiterer Regelungen gibt es hier:
https://issuu.com/heike_brehmer/docs/infoblatt_heike_brehmer_mdb_-_25.03.2020