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Neuigkeiten
06.04.2020, 16:48 Uhr | Heike Brehmer MdB
Bundesregierung beschließt "KfW-Schnellkredit 2020" für den Mittelstand Die Bundesregierung hat einen weiteren umfassenden Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise gespannt. Auf Basis des von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein. Beantragung ab dem 15. April 2020. Ziel des neuen KfW-Schnellkredits 2020 ist es, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen, die bisher nicht von den Darlehen der staatlichen Förderbank KfW profitieren konnten. Der neue Schnellkredit ergänzt das bereits bestehende KfW-Sonderprogramm 2020 und die bestehende Soforthilfe für Unternehmen bis 10 Beschäftigte.
Neu: Anders als bei dem KfW-Sonderprogramm 2020 mit vorgeschalteter Prüfung durch die Hausbank des Unternehmens sieht das neue Schnellkredit-Programm 2020 keine Zukunftsprognose vor, sondern ermöglicht eine Kreditvergabe rein anhand vergangenheitsbezogener Daten. Die KfW stellt den Finanzierungspartner (Hausbank) zu 100 % von der Haftung frei (abgesichert durch eine Garantie des Bundes). Die Hausbank garantiert im Gegenzug den Verzicht auf jede Form und jeden Umfang der Besicherung. Zusätzlich darf die Hausbank durch die 100%-Haftungsfreistellung auf eine eigene Risikoprüfung weitgehend verzichten.
Wesentliche Inhalte
Hinweis
Weitere Informationen
Auf den Seiten der KfW:
https://www.kfw.de/KfW-Konzern/Newsroom/Aktuelles/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html Auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2020/04/2020-04-014-GPM-KfW-Schnellkredit.html?cms_pk_kwd=14.04.2020_KfW-Schnellkredit+f%C3%BCr+den+Mittelstand+startet+morgen&cms_pk_campaign=Newsletter-14.04.2020 Ältere Artikel finden Sie im Archiv. |