Heike Brehmer MdB
Besuchen Sie uns auf http://www.heike-brehmer.de

DRUCK STARTEN


Neuigkeiten
03.06.2020, 10:08 Uhr | Heike Brehmer MdB
Finanzielle Sicherheit für Familien während der Pandemie
Entschädigungszahlung für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, wird ausgeweitet
Der Deutsche Bundestag hat am 28. Mai 2020 in 2. und 3. Lesung die Verlängerung des Entschädigungsanspruchs für Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen müssen, beschlossen. Die gesetzliche Umsetzung erfolgt im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Corona-Steuerhilfegesetz).
Bild: Christiane Lang
Wir lassen Eltern nicht im Stich. Die Verlängerung des Anspruchs auf Lohnersatz schafft Sicherheit für Eltern, ihre Kinder zu Hause betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können. Es ist ein wichtiger Erfolg, dass die CDU/CSU-Bundestagsfraktion Ministerpräsidenten der Union davon überzeugen konnten, diese familienpolitisch unverzichtbare Regelung fortzusetzen. 
 
Noch immer sind die meisten Kindergärten und Schulen aufgrund der Einhaltung notwendiger Sicherheitsstandards und Auslastung des Fachpersonals von einem Regelbetrieb weit entfernt. Außerdem gehört ein Teil des Fachpersonals zu den Risikogruppen. Das bedeutet, die Betreuung kann nur für einen Teil der Kinder sichergestellt werden und Eltern müssen oftmals weiterhin selbst ihre Kinder betreuen. Bei vielen Eltern führt das zu Lohnausfällen. Seit dem 30. März können Eltern eine Lohnfortzahlung für sechs Wochen erhalten, wenn sie nicht arbeiten können, weil ihre Kinder wegen der Schließungen von Kitas und Schulen nicht betreut werden. 
 
Diese Regelung wurde jetzt von uns je Elternteil ausgeweitet. Ersetzt werden 67 Prozent des Verdienstausfalls und maximal 2016 Euro monatlich. Die Dauer der Lohnfortzahlung verlängern wir von sechs auf bis zu zehn Wochen für jedes Elternteil, das sich um Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren kümmert. Insgesamt können Eltern damit ein Anspruch auf bis zu 20 Wochen Entgeltfortzahlung haben.

Für Alleinerziehende wird der Anspruch ebenfalls auf maximal 20 Wochen verlängert. Wichtig war uns, dass Eltern die Entschädigungsleistung besonders flexibel in Anspruch nehmen können. Deshalb ist eine Verteilung der Entschädigungsleistung über mehrere Monate möglich und innerhalb eines Monats auf mehrere Tage.
 
Vor großen Schwierigkeiten stehen auch Eltern von behinderten Kindern, Jugendlichen oder von erwachsenen Kindern. Denn die Tagesförderstätten und Werkstätten für behinderte Menschen sind momentan ebenfalls geschlossen. Aus diesem Grund stellen wir bei der Verlängerung der Entschädigung sicher, dass eine Lohnfortzahlung auch Eltern von erwachsenen Kindern mit Behinderung zusteht, und zwar unabhängig von deren Alter.