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18.05.2021, 10:53 Uhr | CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt
Ausgewogenes Gesamtkonzept für Klimaschutzgesetz erforderlich Beschluss des Bundeskabinetts zur Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes: CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Deutschen Bundestag lehnt Gesetzes-Novelle ab – ausgewogenes Gesamtkonzept erforderlich. Die Mitglieder der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Deutschen Bundestag stimmen darin überein, dass das Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 entsprechend den Vorgaben des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 24. März 2021 novelliert werden muss. Den vom Bundeskabinett am 12. Mai 2021 verabschiedeten Gesetzentwurf zur Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes lehnt die Landesgruppe jedoch ab, da die darin enthaltenen Maßnahmen übereilt und nicht zielführend sind. So ist beispielsweise die Vorgabe, dass Vermieter 50 Prozent der von den Mietern verursachten CO2-Kosten tragen sollen klimaschutzpolitisch kontraproduktiv, da der Vermieter keinerlei Einfluss darauf hat, wie viel der Mieter heizt oder wie viel Warmwasser er verbraucht. Das Geld, dass die Vermieter für die von den Mietern verursachten CO2-Kosten aufwenden müssen, wird künftig für energetische Sanierungen fehlen. Weiterhin kann diese Maßnahme zu zusätzlichen finanziellen Belastungen für (kommunale) Wohnungsunternehmen führen. Dies ist besonders vor der Altschuldenproblematik (Vgl. Koalitionsvertrag für die 19. WP, Zeile 5496 ff.) in den neuen Bundesländern ein ernstzunehmendes Problem und würde die Energiewende konterkarieren.
Zudem fehlt in dem Gesetzentwurf eine umfassende Folgenabschätzung für Verbraucher, Beschäftigte und Wirtschaft. Statt überstürzt CO2-Einsparziele für einzelne Sektoren festzulegen, sollte die vom Bundesverfassungsgericht eingeräumte Frist zur Gesetzesnovellierung bis Ende 2022 genutzt werden, um ein umfassendes und ausgewogenes Gesamtkonzept zur CO2-Einsparung zu entwickeln, das konkrete Instrumente zur Erreichung der Zielvorgaben enthält. Insbesondere die Wirtschaft braucht für die Umsetzung der Klimaschutzmaßnahmen eine verlässliche und nachvollziehbare Planungsgrundlage.
Die Landesgruppe hält es für unabdingbar, dass die zukünftige Energie- und Klimaschutzpolitik in einem breiten gesellschaftlichen Konsens umgesetzt wird. Das dafür notwendige Gesamtkonzept muss technologieoffen sein, auf marktwirtschaftlichen Instrumenten beruhen sowie regionale Unterschiede bei der Lastenverteilung (Zubau Erneuerbarer Energien, Übertragungsnetzentgelte) berücksichtigen. Darüber hinaus sind Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
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