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Pressemitteilungen
12.04.2018, 12:27 Uhr | Heike Brehmer MdB
Reform der Grundsteuer: Sicherung kommunaler Einnahmequellen ohne zusätzliche bürokratische Belastungen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil über die Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer die bestehende Regelung für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis zum Jahr 2019 gefordert. 
Foto: Christiane Lang
Hierzu erklärt Heike Brehmer, CDU-Bundestagsabgeordnete für den Harz und das Salzland:

„Gefordert ist jetzt eine schnell umsetzbare Lösung, die nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens mit geringem Verwaltungsaufwand umzusetzen ist und sicherstellt, dass die wichtige Einnahmequelle der Kommunen dauerhaft erhalten bleibt. 
 
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass das kommunale Hebesatzrecht nach einer Reform bestehen bleibt. Dieses Hebesatzrecht ist wichtiger Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung.

Wir verknüpfen damit jedoch die Erwartung an die Kommunen, die Hebesätze so an die neue bundesgesetzliche Regelung anzupassen, dass die Reform auf das jeweilige kommunale Gebiet bezogen aufkommensneutral erfolgt. 
 
Weiterhin ist entscheidend, dass die Grundsteuer mit möglichst geringem Aufwand ermittelt werden kann. Die Bemessungsgrundlage sollte so ausgestaltet sein, dass auf bereits bestehende Daten zurückgegriffen werden kann.“
 
Bei Neuregelung der Grundsteuer bis zum 31. Dezember 2019 gilt eine Übergangsregelung für die bestehende Rechtslage bis längstens Ende 2024.