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Pressemitteilungen
27.06.2019, 09:40 Uhr | Heike Brehmer MdB
Stärkung des Glasfaserausbaus beschlossen - Änderung des Telekommunikationsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung abschließend über den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur fünften Änderung des Telekommunikationsgesetzes beraten.
Bild: CDU/Markus Schwarze
Über die Stärkung des Glasfaserausbaus informiert die Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Deutschen Bundestag, Heike Brehmer:
 
„Mit dem 5. TKG-Änderungsgesetz wird der Glasfaserausbau in bisher unterversorgten Gebieten gestärkt. Konkret geht es darum, den Missbrauch der Regeln des sogenannten DigiNetz-Gesetzes zu verhindern, das Ende 2016 in Kraft getreten ist. Nach dem „DigiNetz-Gesetz“ können öffentlich finanzierte Bauarbeiten für den Glasfaserausbau mitgenutzt werden, um Kosten zu sparen. Diese an sich gute Regelung kann dazu führen, dass auch bei geförderten Glasfaserprojekten Anträge zur Koordinierung von Bauarbeiten gestellt werden. 
 
Dieses Instrument der Baustellenkoordinierung wird teilweise von Unternehmen strategisch genutzt, um kostengünstig ein eigenes Netz parallel zu verlegen und dem geförderten Unternehmen Kunden abzuwerben. Mit der Gesetzesnovelle wird dieser „strategische Überbau“ eines geförderten Netzes künftig nicht mehr so leicht möglich sein.
 
Zur Verbesserung des Mobilfunknetzausbaus werden verschärfte Transparenzpflichten für die Netzbetreiber und schärfere Sanktionsmöglichkeiten ins Gesetz aufgenommen. Mit den erweiterten Kompetenzen kann die Bundesnetzagentur z.B. künftig bis auf die einzelne Funkzelle genau bei jedem Netzbetreiber ermitteln, wie die Mobilfunknetzabdeckung vor Ort aussieht und dies in Online-Karten veröffentlichen. 
 
Damit erhält der Bürger einen vergleichbaren, von einer öffentlichen Stelle zur Verfügung gestellten Überblick über den aktuellen Mobilfunknetzausbau in seiner Region.
 
Des Weiteren wird mit der Novelle – nach der Ankündigung der Bundesnetzagentur – nun auch vom Gesetzgeber gegenüber den Mobilfunknetzbetreibern explizit klargestellt, dass sie sich zeitnah auf gesetzliche Regelungen einstellen müssen, mit denen sie in Ausnahmefällen zum lokalen Roaming bzw. aktiven Infrastruktur-Sharing verpflichtet werden können. Damit könnten Mobilfunknutzer eines Betreibers in ländlichen Regionen die Netze anderer Netzbetreiber gegen Entgelt mitnutzen. Erste Regelungsentwürfe sind für Herbst 2019 geplant.“