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Pressemitteilungen
02.07.2019, 10:03 Uhr | Heike Brehmer MdB
Opfer des SED-Unrechtregimes unterstützen
Der Deutsche Bundestag hat vor seiner parlamentarischen Sommerpause in erster Lesung über die Verbesserung der Rehabilitierungsmöglichkeiten für Opfer politischer Verfolgung in der DDR beraten. 
Bild: Christiane Lang
Die Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Deutschen Bundestag, Heike Brehmer, informiert:
 
„Rund drei Jahrzehnte nach dem Mauerfall ist die Aufarbeitung des SED-Unrechts längst nicht abgeschlossen. Mit den Rehabilitierungsgesetzen wurde zwar ein umfangreiches System von Ausgleichsmaßnahmen entwickelt. Aber das geschehene Unrecht müssen wir auch in Zukunft aufarbeiten. Einen Schlussstrich darf es auf keinen Fall geben. Dafür setzen wir uns als Union mit Nachdruck ein.“
 
Mit dem Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR wird das Strafrechtliche, das Berufsrechtliche und das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz entfristet. Damit wird die Grundvoraussetzung geschaffen, dass alle Betroffenen, unabhängig davon, wann sie bereit sind, sich mit diesem dunklen Lebensabschnitt zu beschäftigen, Möglichkeiten der Rehabilitierung und Entschädigung nutzen können. 
 
„Dies ist ein richtiges und wichtiges Zeichen für die Opfer des SED-Unrechts.“, erklärt Heike Brehmer. Neben der Entfristung der Rehabilitierungsgesetze wird eine Regelung zur erleichterten Sachverhaltsermittlung in das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz eingefügt, mit der die Rehabilitierung von allen DDR-Heimkindern erleichtert werden soll. Auch werden die DDR-Heimkinder künftig unter bestimmten Voraussetzungen einen zusätzlichen Anspruch auf Unterstützungsleistungen erhalten.
 
„Auch das Thema Zwangsadoptionen in der Sowjetischen Besatzungszone und der DDR darf nicht ad acta gelegt werden, sondern bedarf der Aufklärung sowie der Hilfe für die Opfer. Der gemeinsame Antrag mit unserem Koalitionspartner hat zum Ziel, wissenschaftliche Forschung zu diesem Thema zu ermöglichen und Akteneinsicht dauerhaft auszugestalten. Des Weiteren ermöglicht es den Betroffenen mit einer DNA-Datenbank, ihre leiblichen Eltern bzw. Kinder ausfindig zu machen.“