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Pressemitteilungen
17.10.2019, 10:38 Uhr | CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Kinder im Internet besser schützen - Versuch von Cybergrooming wird strafbar
Erste Beratung des Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings am 17. Oktober 2019
Mit dem Gesetzentwurf zu Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings stärken wir die Ermittler, verhindern ggf. weitere Straftaten und schützen somit unsere Kinder. CDU und CSU waren es, die dieses Vorhaben im Koalitionsvertrag verankert haben, um Kinder im Internet künftig besser zu schützen. 
Bild: Christiane Lang
Zwar ist das Cybergrooming, also das gezielte Ansprechen von Kindern im Internet zur Anbahnung sexueller Kontakte, strafbar. Der Straftatbestand greift bisher jedoch dann nicht, wenn der Täter lediglich glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen, zum Beispiel mit einem Elternteil oder einem Polizeibeamten, kommuniziert.

Das ändern wir nun, um die Ermittler zu stärken und Straftaten zu verhindern. Täter sollen die Anonymität des Internets nicht länger skrupellos nutzen, um dadurch Kontakt zu Kindern aufzunehmen.
 
In der zurückliegenden Legislaturperiode war dieses wichtige Anliegen von Seiten des Bundesjustizministeriums und unseres Koalitionspartners immer abgelehnt worden, obwohl aus der Praxis so eindeutige Rückmeldungen kamen. Eine Änderung des § 176 StGB zur Einführung der Versuchsstrafbarkeit beim Cybergrooming ist seit langem überfällig. Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, um Kinder vor solchen Gefahren zu schützen.