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Pressemitteilungen
18.11.2019, 12:57 Uhr | Heike Brehmer MdB
Leistungen für Gewaltopfer deutlich verbessert – Reform des Opferentschädigungsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat eine Reform des Opferent-schädigungsgesetzes beschlossen. Durch die Reform werden die Leistungen für Gewaltopfer deutlich verbessert und Regelungen aus verschiedenen Gesetzen zu einem neuen Sozialgesetzbuch XIV zusammengefasst. 
Bild: Christiane Lang
Hierzu erklärt Heike Brehmer, CDU-Bundestagsabgeordnete für Harz und Salzland: „Ziel der Gesetzesreform ist es, die Betroffenen von Gewalttaten, von Terroranschlägen, von sexueller oder psychischer Gewalt sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen eine schnelle Hilfe, Entschädigungs-leistungen und die erneute Eingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen. 
 
Unterstützt werden Menschen, die durch Gewalttaten gesundheitliche und psychische Schädigungen erlitten haben. Die daraus resultierenden gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen werden abgesichert. Dabei gelten die Grundsätze der Kausalität und Beweiserleichterung. 
 
Wesentliche Neuerungen sind ein erweiterter Berechtigungs-kreis und ein erweiterter Gewaltbegriff. So können Opfer von psychischer Gewalt und Opfer eines Anschlags mittels Kfz besser versorgt werden. In den parlamentarischen Beratungen konnten wir durchsetzen, dass jetzt auch Betroffene sexuellen Kindesmissbrauchs klar und ausdrücklich anspruchsberechtigt sind. Ausdrücklich im Gesetz benannt sind alle Fälle des Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen sowie die Betroffenen von sexualisierten Gewaltdarstellungen von Kindern und Jugendlichen. 
 
Auch unbeteiligte Tatzeugen werden nun besser abgesichert, wenn sie z.B. einen schweren Schock erleiden und deswegen keiner Tätigkeit mehr nachgehen können. In den Schutz-bereich des Gesetzes wurden auch ausländische Opfer einbezogen sowie Deutsche, die sich vorübergehend im Ausland befinden, beispielsweise für einen Schüleraus-tausch. Die neuen Regelungen sind eine deutliche Verbesse-rung zum bisherigen Stand“, so Heike Brehmer. 
 
Die Umsetzung des Gesetzes obliegt den Ländern. Diese erhalten Zeit bis 2024 um sich auf die neuen Regelungen einzustellen.