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Pressemitteilungen
15.05.2020, 10:11 Uhr | Heike Brehmer MdB
Bundestag beschließt Ergänzung im Veranstaltungsrecht. Gutschein-Lösung für Kultur- und Sportlandschaft
Um Veranstalter von Musik-, Kultur-, Sport- und sonstigen Freizeit-Events vor einer Insolvenz-Welle aufgrund der Corona-Pandemie zu schützen, hat der Bundestag das „Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht“ beschlossen. 
Heike Brehmer, Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Deutschen Bundestag, informiert: „Aufgrund der Ausbreitung des neuartigen SARS-CoV-2-Virus und der damit verbundenen Veranstaltungsverbote mussten zahlreiche Events abgesagt werden. Den Veranstaltern droht das wirtschaftliche Aus, falls sie all die bereits verkauften Eintrittskarten jetzt zurücknehmen und auszahlen müssten. Das Ergebnis wäre eine Kultur- und Sportlandschaft, die nach Überwindung der Pandemie viel ärmer wäre als bisher. 
 
Eine Vielzahl von bereits erworbenen Eintrittskarten für die unterschiedlichsten Freizeitveranstaltungen kann aufgrund der notwendigen Absagen ohnehin nicht mehr eingelöst werden. Die Inhaber der Eintrittskarten oder Nutzungsberechtigungen wären daher nach geltendem Recht berechtigt, die Erstattung des Eintrittspreises oder Entgelts von dem jeweiligen Veranstalter oder Betreiber zu verlangen. 
 
Stattdessen haben die Veranstalter auf der Grundlage des nun beschlossenen Gesetzes die Möglichkeit, den Inhabern der Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben. Der Gutschein kann dann entweder für eine Nachholveranstaltung oder eine alternative Veranstaltung eingelöst werden. 
 
Der Kunde kann jedoch die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen, wenn ihm die Annahme des Gutscheins aufgrund seiner persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird.“