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Pressemitteilungen
25.06.2021, 10:51 Uhr | Heike Brehmer MdB
Teilhabe ermöglichen – Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus beschlossen
In seiner letzten regulären Sitzungswoche dieser Legislaturperiode hat der Deutsche Bundestag eine Regelung zur Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus beschlossen. 
Bild: DBT/Thomas Trutschel
Über Inhalt und Hintergrund dieser Regelung informiert die CDU-Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer:
 
„Vor einigen Wochen haben wir mit dem Teilhabestärkungsgesetz ein großes Gesetzespaket im Deutschen Bundestag verabschiedet, mit dem wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in vielen Lebensbereichen voranbringen. Darin noch nicht enthalten war allerdings eine Regelung zur Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderungen im Krankenhaus. Dies haben wir nun im Deutschen Bundestag beschlossen. 
 
Die Regelung sieht im Kern vor, Angehörigen oder Personen aus dem engsten persönlichen Umfeld ein Krankengeld nach dem SGB V zu zahlen, wenn sie Versicherte mit Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe, der Jugendhilfe oder der Kriegsopferfürsorge zur Ermöglichung der stationären Behandlung (z.B. Unterstützung bei der Kommunikation) aus „medizinischen Gründen“ begleiten müssen. Die medizinischen Gründe ergeben sich aus den Erfordernissen, des behandlungspflichtigen Patienten und können vorliegen, wenn das Erreichen des Behandlungszieles von der Anwesenheit der Begleitperson abhängt. 
 
Erfolgt die Begleitung durch eine Person, die im Alltag bereits Leistungen der Eingliederungshilfe im Rahmen eines entsprechenden Vertragsverhältnisses mit einem SGB IX-Träger erbringt, soll grundsätzlich – als Ausnahme von dem für die Eingliederungshilfe geltenden Nachranggrundsatz - dieser Träger zahlen. 
 
Ein entscheidendes Kriterium für die Frage, welcher Träger zahlt, ist das Bestehen eines Vertrauensverhältnisses, das es den Begleitpersonen ermöglicht, die individuellen Reaktionsweisen des Menschen mit Behinderungen zu verstehen. Wenn ein Betroffener also in einer Einrichtung der Eingliederungshilfe lebt dürfte dieses Vertrauensverhältnis z.B. zu den Mitarbeitern der Träger der Eingliederungshilfe bestehen. Anders stellt sich die Situation hingegen dann dar, wenn die betroffene Person zu Hause durch Angehörige betreut wird.
 
Bezüglich der Kosten, die mit der Neuregelung verbunden sind, ist im Gesetz eine Evaluation u.a. auch der finanziellen Auswirkungen für die Kostenträger bis zum 31. Dezember 2025 vorgesehen. Damit soll überprüft werden, ob die Regelungen zu einer sachgerechten Lösung und einer fairen finanziellen Verteilung in den jeweiligen Leistungssystemen in der Praxis führen.
 
Mit der Regelung zur Finanzierung der Begleitung von Menschen mit Behinderung im Krankenhaus setzen wir zum Ende der Wahlperiode nun noch einen wichtigen Schlussakkord für Menschen mit Behinderungen und darunter die besonders vulnerablen Betroffenen.“