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13.09.2017, 11:12 Uhr | Heike Brehmer MdB
Wahlforum der Evangelischen Stiftung Neinstedt
Unter Moderation von Diakon Hans Jaekel sprachen wir über die Situation von Menschen mit Assistenzbedarf. Ich habe auf die vielen Maßnahmen verwiesen, mit denen die Bundesregierung Menschen mit Behinderung unterstützt und fördert.
 
Moderiert wurde das Wahlforum von Daiakon Hans Jaekel (l.)
Dazu zählt z.B. das Anfang 2017 in Kraft getretene Bundesteilhabegesetz. Es holt die Betroffenen heraus aus der staatlichen Fürsorge und gibt ihnen eigene Ansprüche. So erhalten sie zum Beispiel Hilfen bei der Erziehung von Kindern, Unterstützung beim Studium bis zum Masterabschluss oder einen Gebärdensprachdolmetscher für Freizeitaktivitäten und für ihr Engagement im Ehrenamt.
 
Künftig reicht ein einziger Antrag aus, um verschiedene Leistungen dieser Art zu erhalten, selbst wenn mehrere Reha-Träger – wie die Bundesagentur für Arbeit, die Renten- und die Pflegekasse – zuständig sind. Das spart Zeit und entlastet Betroffene und ihre Angehörigen. Zudem gibt es finanzielle Verbesserungen und ein umfassenderes Informationsangebot, das auf den Einzelfall eingeht.
 
Wer erwerbstätig ist und Eingliederungshilfe bezieht, wird künftig mehr von seinem Einkommen und Vermögen behalten. Ab 2020 werden Jahresbruttolöhne bis 30.000 Euro komplett freigestellt. Wer mehr verdient, leistet einen prozentualen Eigenbeitrag für die Fachleistungen,  die er benötigt. Vermögen bis 50.000 Euro bleiben anrechnungsfrei. Es war der Union besonders wichtig, dass ab 2020 auch das Einkommen und Vermögen des Ehepartners oder des eingetragenen Partners nicht länger herangezogen wird. Die Anrechnung des Partnervermögens wirkte sich bisher wie ein „Heiratsverbot“ aus.
 
Die CDU/CSU-Fraktion hat sich auch dafür eingesetzt, dass neue Jobchancen in Betrieben entstehen. Sie hat für bessere Leistungen in den Werkstätten, bei der Weiterbildung und im Studium gesorgt. Damit mehr Menschen mit Behinderungen aus der Werkstatt auf den ersten  Arbeitsmarkt wechseln können, wurde das „Budget für Arbeit“ eingeführt: Betriebe, die Menschen mit Behinderungen einstellen, erhalten daraus  einen Lohnzuschuss. 
 
Barrierefreiheit geht alle an. Familien mit kleinen Kindern, Ältere, Menschen mit Gehhilfen oder Rollstühlen wollen sich unabhängig und schnell fortbewegen können. Die neuen Programme des Bundes zur Städtebauförderung machen die Städte und Gemeinden menschengerechter. Auch der Öffentliche Personennahverkehr soll barrierefrei werden. Mit zwei  Modernisierungsprogrammen für kleine Bahnhöfe mit weniger als 1.000 Fahrgästen pro Tag sollen ausgewählte Bahnsteige kurz- und mittelfristig barrierefrei gemacht werden. In die Programme wurden vor allem Bahnhöfe in der Nähe von Seniorenheimen und von Werkstätten für behinderte Menschen aufgenommen.
 
Menschen mit Behinderungen sollen nicht nur öffentliche Verkehrsmittel nutzen können, sie sollen sich genauso leicht in Behörden zurechtfinden können wie alle anderen. Daher wurde das Behindertengleichstellungsgesetz reformiert, in dem vor 14 Jahren die Barrierefreiheit erstmals festgeschrieben wurde. Künftig müssen Behörden wie die Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit Bescheide auch in leichter Sprache anbieten. Davon profitieren neben Menschen mit Lernbeeinträchtigungen auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen.