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28.06.2019, 10:03 Uhr | CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Wer in Mehrehe lebt, darf kein Deutscher werden - Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts beschlossen
Mit dem Gesetz schließen wir für die Zukunft Terrorkämpfer mit Doppelpass, Polygamisten und Identitätstäuscher von der deutschen Staatsangehörigkeit aus.
Grafik: CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Wer sich im Ausland an Kampfhandlungen einer terroristischen Vereinigung konkret beteiligt, bringt dadurch zum Ausdruck, dass er sich von Deutschland und unseren grundlegenden Werten abgewandt hat. Er wird daher künftig den deutschen Pass verlieren, sofern er dadurch nicht staatenlos wird. 
 
Auch die Mehrehe ist mit den elementaren Grundsätzen unserer gesellschaftlichen und rechtlichen Ordnung nicht vereinbar. Mit dem heute beschlossenen Gesetz stellen wird eindeutig klar: Wer in Mehrehe lebt, darf kein Deutscher werden.
 
Des Weiteren stellen wir gesetzlich klar, dass eine Person nur dann eingebürgert werden kann, wenn ihre Identität und ihre Staatsangehörigkeit geklärt sind. Alles andere wäre mit den mit der Staatsbürgerschaft verbundenen Rechten und Pflichten nicht vereinbar. Um zudem stärker gegen Identitätstäuscher vorzugehen, verlängern wir die Rücknahmefrist bei erschlichenen Einbürgerungen von fünf auf zehn Jahre.
 
All diese Neuregelungen sind nur durch beharrliches Drängen der Union zustande gekommen. Es ist ein großer Erfolg, dass diese auch schon vor einem Jahr von der Innenministerkonferenz geforderten Korrekturen nun endlich Eingang in das Staatsangehörigkeitsgesetz finden. Wer behauptet, sie seien „im Eiltempo“ verabschiedet worden, handelt entweder in grober Unkenntnis der Sachlage oder unredlich.