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01.07.2019, 09:56 Uhr | Heike Brehmer MdB
Kinderarmut entgegentreten – Familienstärkungsgesetz tritt in Kraft
Das Gesetz zur zielgenauen Stärkung von Familien und ihren Kindern durch die Neugestaltung des Kinderzuschlags und die Verbesserung der Leistungen für Bildung und Teilhabe tritt heute in Kraft.
Bild: CDU/Butzmann
Hierzu erklärt Heike Brehmer, Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Deutschen Bundestag:
 
"Mit dem Familienstärkungsgesetz setzt die Koalition ein wichtiges Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Kinderarmut um. Das Gesetz greift eine der zentralen Unionsforderungen aus dem Koalitionsvertrag auf, nämlich allen Kindern die Chance auf Teilhabe und somit eine gute Zukunft zu ermöglichen. Ziel des Familienstärkungsgesetzes ist es, diejenigen besonders zu unterstützen, die arbeiten und Kinder erziehen. Mit den jetzt in Kraft getretenen Verbesserungen schaffen wir mehr Erwerbsanreize, denn elementare Voraussetzung dafür, um Kinder aus der Armut zu holen, ist die Erwerbstätigkeit der Eltern.
 
Neben den bereits in dieser Legislaturperiode beschlossenen familienpolitischen Leistungen wie der Erhöhung von Kindergeld und Kinderfreibetrag, dem Baukindergeld oder dem so genannten „Gute-Kita-Gesetz“ haben wir weitere Maßnahmen für Familien auf den Weg gebracht. Maßnahmen, die Familien dabei unterstützen, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen. Konkret sollen mit Verbesserungen beim Kinderzuschlag zielgerichtet diejenigen unterstützt werden, die arbeiten, aber nur geringe Einkommen haben und durch den Bedarf ihrer Kinder in Hartz IV fallen würden. 
 
Leider kennen und beziehen den Kinderzuschlag nur wenige Familien. Tatsächlich nehmen lediglich rund 30 Prozent der Berechtigten diese wichtige familienpolitische Leistung in Anspruch. Darüber hinaus verloren Familien bisher den Zuschlag vollständig, sobald sie eine bestimmte Einkommensgrenze überschritten. Das konnte dazu führen, dass die Familie trotz Gehaltserhöhung tatsächlich weniger Geld zur Verfügung hatte. Das wird nun geändert. Der Kinderzuschlag wird auf 185 Euro erhöht und die Höchsteinkommensgrenze abgeschafft, so dass die Leistung nun nicht mehr abrupt endet, sondern mit steigendem Einkommen schleichend ausläuft. Außerdem schaffen wir wesentliche Erleichterungen bei der Antragstellung des Kinderzuschlages. Wer zusätzliches Einkommen verdient, darf jetzt mehr davon behalten. Das ist ein wichtiges Signal dafür, dass sich Leistung auch lohnt.
 
Darüber hinaus sollen Familien bei der Antragstellung zusätzlich durch Videoberatung und Netzwerkmanager unterstützt werden und sie sollen den Antrag in naher Zukunft auch digital einreichen können.
 
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, entbürokratisieren und verbessern wir gleichzeitig das Bildungs- und Teilhabepaket: Der Eigenanteil für Schülerbeförderung und Mittagessen fällt weg – das entlastet Träger und Kommunen von Bürokratie und Leistungsbezieher von Kosten. Der Betrag für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird von 100 auf 150 Euro pro Schuljahr erhöht. Die Lernförderung erfolgt künftig nicht nur erst bei unmittelbar bevorstehender Versetzungsgefährdung, sondern setzt bereits früher an.
 
Zudem zahlen wir beispielsweise für den Sportverein oder den Musikunterricht nicht nur den konkreten Beitrag- jedoch höchstens 10 Euro, sondern wir zahlen pauschal 15 Euro im Monat. Mit Ausnahme für eine Lernförderung müssen Familien künftig keine gesonderten Anträge auf die einzelnen Bildungs- und Teilhabeleistungen stellen. 
 
Insgesamt ein wichtiges Paket für die Zukunft unserer Kinder, das sich sehen lassen kann.“