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06.04.2020, 16:48 Uhr | Heike Brehmer MdB
Bundesregierung beschließt "KfW-Schnellkredit 2020" für den Mittelstand
Die Bundesregierung hat einen weiteren umfassenden Schutzschirm für den Mittelstand angesichts der Herausforderungen der Corona-Krise gespannt. Auf Basis des von der EU-Kommission veröffentlichten angepassten Beihilfenrahmens führt die Bundesregierung umfassende KfW-Schnellkredite für den Mittelstand ein. Beantragung ab dem 15. April 2020.
Ziel des neuen KfW-Schnellkredits 2020 ist es, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen zu unterstützen, die bisher nicht von den Darlehen der staatlichen Förderbank KfW profitieren konnten. Der neue Schnellkredit ergänzt das bereits bestehende KfW-Sonderprogramm 2020 und die bestehende Soforthilfe für Unternehmen bis 10 Beschäftigte. 
 
Neu: Anders als bei dem KfW-Sonderprogramm 2020 mit vorgeschalteter Prüfung durch die Hausbank des Unternehmens sieht das neue Schnellkredit-Programm 2020 keine Zukunftsprognose vor, sondern ermöglicht eine Kreditvergabe rein anhand vergangenheitsbezogener Daten. Die KfW stellt den Finanzierungspartner (Hausbank) zu 100 % von der Haftung frei (abgesichert durch eine Garantie des Bundes). Die Hausbank garantiert im Gegenzug den Verzicht auf jede Form und jeden Umfang der Besicherung. Zusätzlich darf die Hausbank durch die 100%-Haftungsfreistellung auf eine eigene Risikoprüfung weitgehend verzichten. 
 
 
Wesentliche Inhalte 
  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019, maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.
  • keine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung.

 
Hinweis
  • Der KfW-Schnellkredit kann ab dem 15. April 2020 beantragt werden.
  • Die Kredite können insbesondere für Betriebsmittel und Investitionen genutzt werden. Umschuldung und Ablösung von Kreditlinienanspruchnahmen sind ausgeschlossen. 
  • Die Kredite dieses Programms können nicht mit anderen KfW-Krediten gleichzeitig beantragt werden und auch nicht mit den Instrumentarien des Wirtschaftsstabilisierungsfonds kombiniert werden. 
  • Die Bank prüft vor Darlehensauszahlung den Umsatz, den erwirtschafteten Gewinn sowie die Anzahl der Beschäftigten. Durch diese Kriterien sollen missbräuchliche Gestaltungen ausgeschlossen werden. 
  • Die 100%-Haftungsfreistellung ist daran gebunden, dass die Hausbank eine übliche Schadensfallbearbeitung sicherstellt. Erfolgt dies nicht, verliert sie die Haftungsfreistellung. 
 
Weitere Informationen
 
Auf den Seiten der KfW: