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20.04.2020, 18:35 Uhr | Bundesregierung
Bürgschaftsprogramm für Landwirte gestartet
Landwirtschaftliche Unternehmen, die unter den Folgen der Corona-Pandemie leiden und nicht über ausreichend Sicherheiten verfügen, können nun Darlehen in Anspruch nehmen.
 
Bild: CDU/Butzmann
Die Landwirtschaftliche Rentenbank bietet mit Unterstützung des Bundeslandwirtschaftsministeriums seit dem 16. April 2020 Liquiditätssicherungsdarlehen an, die mit einer Bürgschaft kombiniert sind.

Das Programm richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe - einschließlich Wein- und Gartenbau, Forstwirtschaft, Fischerei und Aquakultur.
 
Angeboten werden Darlehen in Höhe von maximal drei Millionen Euro. Sie können bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis zu 90 Prozent der Darlehenssumme verbürgt werden, bei Großunternehmen bis zu 80 Prozent.
 
 
Die wichtigsten Eckpunkte:
 
  • Antragsberechtigt sind Unternehmen der Landwirtschaft, einschließlich des Wein- und Gartenbaus, der Forstwirtschaft sowie der Fischerei und Aquakultur.
  • Die Ratendarlehen haben eine Laufzeit von 4 oder 6 Jahren.
  • Antragsteller müssen gegenüber ihrer Hausbank erläutern, inwiefern der Liquiditätsbedarf durch die Corona-Pandemie ausgelöst wurde.
  • Die verbürgten Darlehen werden über eine frei wählbare Hausbank vergeben und müssen auch dort beantragt werden.
  • Der Antragsteller war am 31.12.2019 kein „Unternehmen in Schwierigkeiten“. Danach kann der Antragsteller infolge des COVID-19-Ausbruchs in Schwierigkeiten geraten sein. 
 
Antragstellung und weitere Informationen:

Auf den Seiten der Landwirtschaftlichen Rentenbank:
https://www.rentenbank.de/foerderangebote/landwirtschaft/corona-hilfen/