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18.06.2020, 17:09 Uhr | Heike Brehmer MdB
Mehr Planungssicherheit für Unternehmen – Klare Spielregeln beim Aufkauf von Firmen
Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung die Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) beschlossen. Damit wird die EU-Screening-Verordnung umgesetzt. Die Novelle ermöglicht zugleich eine vorausschauende Prüfung kritischer Unternehmenserwerbe. 
 
Bild: CDU/Markus Schwarze
Dazu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Deutschen Bundestag, Heike Brehmer: 
 
„Die Novelle des AWG verbessert die Prüfung für Politik und Unternehmen. Die Novelle des AWG stellt sicher, dass während einer Prüfung keine vollendeten Tatsachen geschaffen werden. Es ist richtig und wichtig, dass bis zum Prüfabschluss der Erwerb als schwebend unwirksam gilt. Dabei wird künftig geprüft, ob ein Erwerb zu einer voraussichtlichen Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit führt. Dies gilt ebenfalls für mögliche Beeinträchtigungen anderer EU-Mitgliedsstaaten oder -Projekte. 
 
Unternehmen erhalten gleichzeitig Planungssicherheit. Dafür hat die Union verbesserte, transparente Fristenregelungen auf den Weg gebracht. Von der auf zwei Monate verkürzten Vorprüfung profitieren mehr als zwei Drittel der Prüffälle und insbesondere Start-ups, die auf eine kurzfristige Fremdfinanzierung angewiesen sind. Die Hauptprüfung beträgt nun im Normalfall vier Monate und kann bei komplexen Einzelfällen um bis zu drei Monate verlängert werden. Dabei macht auch die eingeführte Fristhemmung die Prüfung für Unternehmen planbarer. Mit der Novelle kann das Parlament bei Bedarf außerdem nachsteuern. Die Prüffristen sind nun im AWG geregelt.“

 
Zum Hintergrund:
 
Mit dem Gesetzentwurf wird das deutsche Investitions-prüfungsrecht an die am 11. April 2019 in Kraft getretene EU-Screening-Verordnung angepasst. Die Verordnung ist das Ergebnis einer gemeinsamen Initiative von Deutschland, Italien und Frankreich. Sie verbessert die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsstaaten im Bereich der Investitionsprüfung, schafft zusätzliche Rechtssicherheit für Unternehmen und erschließt neue Handlungsspielräume für die Mitgliedstaaten. Die Verordnung wird am 11.10.20 wirksam. 
 
Aufgrund der Corona-Krise hat die Novellierung des deutschen Investitionsprüfungsrechts mittlerweile drei Teile und wurde inhaltlich ausgeweitet und geschärft. Der erste Teil enthält die Regelungen auf gesetzlicher Ebene (AWG). Mit der Novelle werden die Prüfungsfristen nun im AWG geregelt. Damit kann das Parlament bei Bedarf nachsteuern. Ergänzend zur AWG-Novelle ist zeitlich nachgelagert auch eine Novelle der AWV vorgesehen. Darin soll geregelt werden, welche Fallgruppen geprüft werden. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen ist kurzfristig eine eilige, Corona-bezogene Novelle vorgezogen worden.