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10.09.2020, 15:35 Uhr | CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Weitere Unterstützung für Familien - 1. Lesung Zweites Familienentlastungsgesetz
Die Entlastung der Familien ist der CDU/CSU-Bundestagsfraktion eine Herzensangelegenheit. Aus diesem Grund war bereits im Koalitionsvertrag von 2018 eine Anhebung des Kindergelds um 25 Euro vereinbart worden. Nach der Erhöhung um 10 Euro im Juli 2019 sollen nun zum 1. Januar 2021 noch einmal 15 Euro hinzukommen. 
Bild: CDU/Butzmann
Das Kindergeld beläuft sich damit für das erste und zweite Kind auf jeweils 219 Euro, für das dritte Kind auf 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind auf 250 Euro pro Monat. 
 
Das Zweite Familienentlastungsgesetz geht aber noch darüber hinaus. Mit Blick auf die zu erwartenden Ergebnisse des nächsten Existenzminimumberichts sollen mit der Reform die Familienleistungen verbessert und die Wirkung der kalten Progression ausgeglichen werden. Dementsprechend soll der steuerliche Kinderfreibetrag für jeden Elternteil von 2.586 auf 2.730 Euro erhöht werden.

Auch steigt der Betreuungsfreibetrag von 1.320 für jeden Elternteil auf 1.464 Euro. Die Freibeträge steigen damit insgesamt von 7.812 Euro auf 8.388 Euro für jedes Kind. Angehoben wird zudem der Grundfreibetrag, um der steuerlichen Freistellung des Existenzminimums gerecht zu werden. 
 
Ein weiterer Aspekt des Familienentlastungsgesetzes: Um die sogenannte kalte Progression auszugleichen, sollen die Eckwerte des Einkommensteuertarifs verschoben werden. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist demnach erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 57.919 Euro (bisher 57.052 Euro) zu zahlen. 
 
Das zweite Familienentlastungsgesetz wurde gemeinsam mit dem Gesetz zur Erhöhung der Behinderten-Pauschbeträge verhandelt. Ziel dieses Vorhabens ist es, den Alltag der Betroffenen zu erleichtern, indem aufwendige Einzelnachweise vermieden werden können. 
 
Mit diesem Gesetz gehen wir über das verfassungsrechtlich Notwendige hinaus und leisten einen wichtigen Beitrag zur finanziellen Stärkung der Familien.