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09.10.2020, 13:36 Uhr | Heike Brehmer MdB
Wichtige Information für Betroffene: Anmeldeschluss für Ausgleichszahlung des Bundes aufgrund der Thomas-Cook-Insolvenz endet am 15. November 2020
Die Bundesregierung hat im letzten Jahr beschlossen, die von der Insolvenz des Thomas-Cook-Konzerns betroffenen Kunden freiwillig zu entschädigen. Hierfür steht seit Mai 2020 ein kostenfreies, online-basiertes Anmeldeverfahren zur Verfügung. 
Bild: Christiane Lang
Über den Anmeldeschluss am 15. November 2020 informiert die CDU-Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer:
 
„Die Anmeldefrist zur Einleitung des Entschädigungsverfahrens läuft bald aus. Noch bis zum 15. November 2020 können sich Geschädigte, die von der Thomas-Cook- Insolvenz betroffen sind, im Thomas-Cook-Bundportal der Bundesregierung anmelden. Deshalb ist es wichtig, dass alle betroffenen Pauschalreisenden, die sich noch nicht angemeldet haben, dies zeitnah nachholen.“
 
Wie man die freiwillige Ausgleichzahlung der Bundesregierung erhält und seine Anmeldung Schritt für Schritt durchführen kann, wird auf der Website des Bundesjustizministeriums unter folgendem Link erläutert:
 
 
Bürgerinnen und Bürger, die über keinen Internetzugang verfügen, werden unter der Rufnummer 0361 606 670 12 bei der Antragstellung unterstützt.