Neuigkeiten
25.11.2020, 16:06 Uhr | Heike Brehmer MdB
Corona-Novemberhilfe kann beantragt werden
Die Corona-Novemberhilfe kann ab sofort beantragt werden. Zum Antragsverfahren über das Online-Portal informiert die CDU-Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer. 
Bild: Christiane Lang
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes für Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die im November von angeordneten Schließungen betroffen sind, kann nun online beantragt werden. 
 
Die Betroffenen erhalten Hilfe in Form von Zuschüssen von 75 Prozent ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. 
Solo-Selbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können über einen Direktantrag ohne prüfenden Dritten bis zu 5.000 Euro beantragen. 
 
Unternehmen, die bereits Überbrückungshilfe beantragt haben bzw. planen Überbrückungshilfe zu beantragen oder Unternehmen, die mehr als 5.000 Euro Fördersumme erwarten und alle Nicht-Solo-Selbständigen müssen für die Antragstellung einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beauftragen, welcher für sie den Antrag auf Novemberhilfe stellt.
 
Nachdem Anträge im Online-Antragsportal eingegangen sind, werden diese automatisch an die zuständigen Bewilligungsstellen der Bundesländer übermittelt. Anträge können bis zum 31. Januar 2021 gestellt werden.
 
Aktuelle Informationen sowie hilfreiche Fragen und Antworten zur Antragstellung gibt es online unter