Pressemitteilungen
25.03.2019, 10:20 Uhr | Heike Brehmer MdB
Freiwilligendienste in Teilzeit auch für unter 27-Jährige - Heike Brehmer MdB informiert über Gesetzesänderung
Der Deutsche Bundestag hat am 22. März 2019 das Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen unter 27 Jahren verabschiedet. 
Bild: CDU/Christiane Lang
Hierzu informiert die CDU-Bundestagsabgeordnete für Harz und Salzland, Heike Brehmer:
 
"Mit diesem Gesetz wird es künftig möglich sein, dass auch unter 27-Jähre einen Jugendfreiwilligendienst (JFD) oder einen Bundesfreiwilligendienst (BFD) in Teilzeit leisten können. Damit erbringen wir als Union einen wichtigen Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Freiwilligendienst. Dies gilt insbesondere für Personen mit familiären erzieherischen oder pflegerischen Verpflichtungen sowie Menschen mit einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung oder anderen schwerwiegenden gesundheitlichen Einschränkungen.

Ein Teilzeit-Freiwilligendienst muss gleichzeitig mehr als 20 Wochenstunden umfassen. Dies entspricht der schon jetzt geltenden Regelung für die über 27-jährigen Freiwilligen im Bundesfreiwilligendienst."
 
Mit dem Gesetz wird auch eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag umgesetzt, den Bundesfreiwilligendienst und die  Jugendfreiwilligendienste in ihrer Bandbreite auszubauen und zu stärken.