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14.11.2019, 12:21 Uhr | Heike Brehmer MdB
Abbau des Solidaritätszuschlags beschlossen
Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung den Abbau des Solidaritätszuschlags für die große Mehrzahl der Steuerzahler ab 2021 beschlossen.  
Bild: Christiane Lang
Der Wiederaufbau nach der Deutschen Einheit wäre ohne den Soli so nicht möglich gewesen. 30 Jahre nach dem Mauerfall haben wir nun den Einstieg in den Soliabbau beschlossen.

In einem ersten Schritt soll der steuerliche Solidaritätszuschlag zugunsten niedriger und mittlerer Einkommen zurückgeführt werden. Das Entlastungsvolumen soll ab 2021 ca. 9,8 Milliarden Euro betragen und ab 2022 auf 11,2 Milliarden Euro steigen. 
 
Damit werden ca. 90 % der Soli-Zahler vollständig entlastet. Weitere 6,5 % der Steuerzahler werden darüber hinaus weniger Soli zahlen müssen. Dieser Abbau stellt die größte Entlastung für die arbeitende Mitte unserer Bevölkerung der letzten Jahre dar: rund 12 Milliarden pro Jahr. Als Union werden wir uns weiterhin intensiv dafür einsetzen, dass auch der zunächst verbleibende Rest des Solidaritätszuschlags abgebaut werden kann.
 
Der Soli ist eine Ergänzungsabgabe, die  zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit 1991 zunächst für ein Jahr und ab 1995 unbefristet eingeführt wurde. Er wird seit 1998 in Höhe von 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuerschuld erhoben.