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14.02.2020, 13:34 Uhr | Heike Brehmer MdB
Stärkere Unterstützung durch Aufstiegs-BAföG
Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung eine Erweiterung der Förderleistungen durch das Aufstiegs-BAföG beschlossen. Heike Brehmer, Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Bundestag, informiert über die Neuerungen.
Bild: Christiane Lang
Wer sich zum Handwerks- oder Industriemeister, zum Techniker, Betriebswirt oder staatlich geprüften Erzieher fortbilden will, wird bald noch besser unterstützt.

Mit dem Aufstiegs-BAföG werden Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und zusätzlich bei Vollzeitmaßnahmen einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen.

Die nun beschlossenen Leistungserhöhungen sind die umfangreichsten seit Bestehen des Aufstiegs-BAföG. Sie decken ein Förderangebot für einen Aufstieg Schritt für Schritt bis auf ‚Master-Niveau‘ ab.
 
Seit der Einführung des Aufstiegs-BAföG (früher „Meister-BAföG“) im Jahr 1996 konnten rund 2,8 Mio. berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 9,2 Mrd. Euro ermöglicht werden. Mittlerweile wird durch das Aufstiegs-BAföG die Vorbereitung auf mehr als 700 Abschlüsse unterstützt. 
 
Das sind die wichtigsten Verbesserungen:
  • Der einkommensabhängige Zuschuss zum Unterhalt wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut (bisher 50 Prozent).
  • Der Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner (je 235 Euro) wird zu 100 Prozent als Zuschuss gewährt (bisher rund hälftig als Darlehen).
  • Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 auf 150 Euro pro Monat erhöht. 
  • Lehrgangs- und Prüfungskosten werden künftig zu 50 Prozent vom Staat bezuschusst (bisher 40 Prozent), der Rest als Darlehen gewährt.
  • Aufstieg Schritt für Schritt: Einzelne können künftig auch mehrfach von der Förderung profitieren, nämlich auf allen drei Fortbildungsstufen (zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt).