Pressemitteilungen
05.11.2021, 09:41 Uhr | Heike Brehmer MdB
„Verlängerung des Förderprogramms unumgänglich – Kommunen beim Ganztagsausbau in der Klemme“
Zum Beschleunigungsprogramm für den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter.
Foto: CDU/Butzmann
„Das Beschleunigungsprogramm zum Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter erweist sich als nicht erfüllbar. Selbst Kommunen, die bei der Beantragung der Beschleunigungsmittel auf fertige Planungen zurückgreifen und rasch mit der Umsetzung beginnen konnten, stehen bei der baulichen Umsetzung immer mehr vor gravierenden Problemen: Geringe Kapazitäten des Bauhandwerks und zunehmende Materialknappheit im Baubereich verschärfen die Situation zusätzlich. Baumaßnahmen liegen zum Teil deutlich im Zeitplan zurück - für die Kommunen gibt es keine Möglichkeit, hier steuernd einzugreifen, um diesen Rückstand wieder aufzuholen.

 
Nach ersten Hilferufen betroffener Kommunen hat unsere AG Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion umgehend die federführenden Bundesministerien der Finanzen und für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in einem Schreiben eindringlich um Fristverlängerung gebeten. Bis auf eine Eingangsbestätigung gab es bislang keine Reaktion darauf.
 
Hier drohen bei einem Prestigeprojekt auch des Bundes erhebliche Belastungen der Kommunalfinanzen, die nur durch ein Eingreifen der SPD-geführten Bundesministerien abgewendet werden können. Wenn wir den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter erfolgreich umsetzen wollen, dürfen wir bei den Beschleunigungsmitteln nicht auf halber Strecke stehen bleiben. Eine Verlängerung des Förderprogramms ist unumgänglich.“
 
Hintergrund:
Nachdem der Bund im vergangenen Jahr aus dem Corona bedingten Konjunkturpaket (Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder) 750 Millionen Euro Beschleunigungsmittel zur Förderung des Ganztagsausbaus im Grundschulalter bereitgestellt hatte, haben sich viele Kommunen auf den Weg gemacht, mit den Fördermitteln Betreuungskapazitäten auszubauen. Die Mittel müssen bis 31. Dezember 2021 verausgabt werden.
 
Viele Kommunen werden es aufgrund baulicher Probleme absehbar nicht schaffen, die bereitgestellten Fördermittel rechtzeitig zum 31. Dezember 2021 abzurufen. Sollte es bei der bislang festgelegten Frist zum Mittelabruf bis 31.12.2021 bleiben, werden viele Kommunen die eingeplanten und benötigten Fördermittel zurückgeben und Maßnahmen nicht umsetzen können, oder sie müssen die durch die erforderliche Rückgabe der Fördermittel entstehende Deckungslücke aus eigenen Mitteln ausgleichen, was auch Ausbaumöglichkeiten in der Zukunft reduzieren wird.