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11.11.2021, 15:26 Uhr | Heike Brehmer MdB
Künftige Koalitionsparteien lassen Kommunen im Stich - Unionsantrag zur Verlängerung von Förderfristen
Der Deutsche Bundestag hat einen Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Verlängerung der Förderfrist beim beschleunigten Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter beraten. 
Dazu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer: 
 
„Wir dürfen nicht auf halber Strecke stehen bleiben, wenn wir den Ausbau der Ganztagsbetreuung im Grundschulalter erfolgreich umsetzen und unsere Kommunen unterstützen wollen. Schon heute ist absehbar, dass viele Projekte nicht rechtzeitig abgeschlossen bzw. entsprechend abgerechnet werden können.
 
Kein Verständnis haben wir als CDU/CSU-Fraktion dafür, dass unser Antrag zur Verlängerung der Abruffrist für Fördermittel nicht sofort abgestimmt, sondern in die Ausschussberatung überwiesen worden ist. Was unsere Kommunen jetzt brauchen, ist eine pragmatische und kurzfristige Lösung und keine langen Diskussionen.
 
SPD, Grüne und FDP verstolpern zulasten der Kommunen ihren Koalitionsstart noch bevor die Ampel gestartet ist. Was das Ergebnis der Sondierungen angedeutet hat, zeigt sich jetzt in der Praxis: Die Kommunen können auf den Bund als verlässlichen Partner nicht mehr zählen. Ihnen drohen bei einem Prestigeprojekt auch des Bundes erhebliche Belastungen der Kommunalfinanzen, die nur durch beherztes Eingreifen der SPD-geführten Bundesministerien abgewendet werden können. Dafür fehlt den zukünftigen Koalitionären offenbar die Kraft.“
 
Hintergrund:
Der Bund hatte im vergangenen Jahr aus dem coronabedingten Konjunkturpaket (Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder) 750 Millionen Euro Beschleunigungsmittel zur Förderung des Ganztagsausbaus im Grundschulalter bereitgestellt. Die Mittel müssen bis 31. Dezember 2021 verausgabt werden.
 
Aufgrund der derzeit sehr angespannten Lage im Handwerk, die einhergeht mit teilweise erheblichen Lieferengpässen von Baumaterialien, ist schon jetzt absehbar, dass bereits begonnene Bauvorhaben nicht mehr bis 31. Dezember 2021 fertiggestellt werden können. Damit können teilweise auch die im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung "„Finanzhilfen des Bundes für das Investitionsprogramm zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ zur Verfügung stehenden Beschleunigungsmittel bis 31. Dezember 2021 nicht mehr verausgabt werden. Es besteht die Gefahr, dass Kommunen auf den Kosten für entsprechende Bauvorhaben sitzen bleiben.