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Pressemitteilungen
19.06.2020, 09:53 Uhr | Heike Brehmer MdB
Hass und Hetze im Internet effektiv verfolgen
Der Deutsche Bundestag hat in 2./3. Lesung das Gesetz zur besseren Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen. Heike Brehmer, Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Bundestag, informiert über die verschärften Regelungen.
Bild: DBT/Thomas Trutschel
„Vor allem in den sozialen Netzwerken des Internets ist die Verrohung der Sprache erschreckend. Besonders gefährlich: Aus Worten können Taten werden. Vor allem die Taten von Halle/Saale, Hanau und die Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke führen uns vor Augen, welche Folgen das Gift der Menschenhasser haben kann.

Bislang bleibt das Verbreiten von Hassbotschaften im Internet oft folgenlos. Das wollen wir nicht länger hinnehmen. Ganz gleich, ob solche Taten in der analogen oder in der digitalen Welt stattfinden – in beiden Fällen müssen sie strafrechtliche Konsequenzen haben. Der Rechtsstaat darf es nicht zulassen, dass Angsträume entstehen, in denen ungehindert gegen unser Strafrecht verstoßen werden kann.
 
Deshalb sieht das beschlossen Gesetz als eine zentrale Neuerung vor, dass Anbieter sozialer Netzwerke wie Facebook, Twitter und Co. künftig dazu verpflichtet sind, strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt zu melden. Diese Meldepflicht gilt auch für das Zugänglichmachen kinderpornografischer Inhalte. Der Katalog der rechtswidrigen Inhalte nach dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz wird darüber hinaus um das Delikt der Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ergänzt, weil die Erfahrungen aus der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke 2019 gezeigt haben, wie sehr Hetze im Netz mittlerweile auch in dieser Form geschieht.
 
Auch für diejenigen, die sich in den Städten und Gemeinden mit großem Engagement in der Politik für das Gemeinwohl stark machen, ist der Ton in den letzten Jahren rauer geworden: Bislang waren Kommunalpolitiker aber weniger gut vor Übler Nachrede und Verleumdung geschützt, als Landes- und Bundespolitiker. 
 
Gerade auf der Kommunalebene sind zum Beispiel Bürgermeister und Gemeindevertreter häufig diffamierenden Äußerungen ausgesetzt. Es darf nicht sein, dass diejenigen, die für die Belange der Bürger vor Ort kämpfen, selbst keinen ausreichenden Schutz vom Staat erhalten. Deshalb tragen wir mit dem heute beschlossenen Gesetz dafür Sorge, dass unsere Kommunalpolitiker denselben strafrechtlichen Schutz bei Beleidigungen und Drohungen erhalten wie Landes- oder Bundespolitiker. 
 
Darüber hinaus wird zukünftig medizinisches Personal in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen strafrechtlich in gleicher Weise geschützt sein wie Hilfeleistende der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes oder eines Rettungsdienstes. Denn in der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass Krankenpfleger und Ärzte in ärztlichen Notdiensten und in Notaufnahmen in gleicher Weise Angriffen ausgesetzt sein können wie Rettungskräfte vor Ort zum Beispiel bei einem Unglücksfall.“