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02.06.2017, 12:18 Uhr | Heike Brehmer MdB
Umfangreiches Gesetzespaket beschlossen – Heike Brehmer MdB informiert über Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen
Der Deutsche Bundestag hat am 1. Juni 2017 ein umfangreiches Gesetzespaket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen beschlossen. Kern ist die Neuordnung des Finanzausgleichs nach dem Auslaufen der bisherigen Regeln und dem Ende des Solidarpakts II für Ostdeutschland. 
Bild: Christiane Lang
Heike Brehmer, Vorsitzende der Landesgruppe Sachsen-Anhalt der CDU/CSU-Bundestagsfraktion informiert über die wichtigsten Eckpunkte:
 
„Mit der Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen wurde eines der zentralen Projekte dieser Legislaturperiode beschlossen. Die Länder erhalten Planungssicherheit für die Zeit ab 2020, in der auch sie die verfassungsrechtliche Schuldenbremse einhalten müssen. Der Bund kommt den Ländern weit entgegen und zahlt ab 2020 rund 10 Milliarden Euro jährlich in das Ausgleichssystem. Im Gegenzug erhält der Bund mehr Kontroll- und Steuerungsrechte.
 
Das Gesetzespaket schafft zusätzlich die verfassungsrechtliche Grundlage dafür, dass der Bund finanzschwache Kommunen bei der Sanierung von Schulen unterstützen kann – dafür werden rund 3,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Das Kooperationsverbot des Grundgesetzes bleibt bestehen. 
 
Ebenfalls im Paket enthalten ist der Ausbau von Autobahnen und Bundesfernstraßen. Dieser wird künftig über eine Infrastrukturgesellschaft organisiert – das baut Reibungsverluste zwischen Bundes- und Landeszuständigkeiten ab und sorgt dafür, dass Autobahnen bundesweit auf einheitlich hohem Niveau geplant, gebaut und unterhalten werden können. Eine Privatisierung der Autobahnen wird dabei im Grundgesetz ausgeschlossen“, so Heike Brehmer.   
 
Eine Neuregelung gibt es auch beim Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende: Bisher bestand Anspruch auf Unterhaltsvorschuss nur für Kinder bis 12 Jahren und maximal 72 Monate lang. Jetzt wird der Anspruch ausgeweitet: Künftig gilt er für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag und ohne Begrenzung der Leistungsdauer. Für Alleinerziehende und ihre Kinder, die auf Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II angewiesen sind, gibt es darüber hinaus einige Sonderregelungen.