Pressemitteilungen
12.12.2016, 11:06 Uhr | Heike Brehmer MdB
Neue Regelungen zum Lärmschutz für Sportanlagen - Novellierung der Sportstättenlärmschutzverordnung
Das Bundeskabinett hat die Novellierung der Sportstättenlärmschutzverordnung beschlossen. Dabei musste die Regelung zu den neu ins Baugesetz eingeführten „urbanen Gebieten“ berücksichtigt werden.
Foto: Deutscher Bundestag / Marc-Steffen Unger
Hierzu informiert die CDU-Bundestagsabgeordnete für Harz und Salzland, Heike Brehmer:
 
„Sport hat wichtige soziale, integrative und gesundheitliche Funktionen. Daher bestehen an der Ausübung von Sport nicht nur private, sondern gerade im Breiten- und Jugendsport auch öffentliche Interessen. Um den Spielbetrieb auf Sportanlagen zu fördern, werden in der neuen Sportstättenlärmschutzverordnung die Immissionsrichtwerte für die abendlichen Ruhezeiten von 20 – 22 Uhr sowie die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr an die tagsüber geltenden Werte angepasst und um 5 Dezibel erhöht.

Dabei ist zu beachten, dass die Ruhezeiten an sich erhalten bleiben. Es wird deshalb keine Verrechnung von lärmintensiven Zeiten mit lärmarmen Zeiten außerhalb der Ruhezeiten geben. Zusätzlich können die Abstände zwischen Sportanlagen und heranrückender Wohnbebauung in etwa halbiert werden. Mit der Neuregelung der Ruhezeiten soll die wohnortnahe Sportausübung gefördert werden. Dabei bleiben die Grenzwerte noch deutlich unterhalb von Grenzwerten, wie sie beispielsweise im Verkehrsbereich bestehen.

Der gebotene Schutz vor etwaigen Gesundheitsgefahren, vor erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch die Geräusche von Sportanlagen bleibt auch mit den neuen Grenzwerten gewahrt.“
 
Sobald der Bundesrat den Regelungen zugestimmt hat, wird die Verordnung verkündet und tritt drei Monate später in Kraft.