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18.03.2020, 10:32 Uhr | Heike Brehmer MdB
Informationen zu den Einreisebeschränkungen der Europäischen Union
Die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union haben über die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beraten. Das von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Einreiseverbot wird auch in Deutschland zügig umgesetzt. 
Das von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Einreiseverbot wird für alle Personen aus Ländern gelten, die weder der EU oder der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) angehören noch Staatsangehörige Großbritanniens sind. Es wird zunächst bis zum 15. Mai 2020 gelten. 
 
Deutsche Staatsangehörige sind von den Regelungen nicht betroffen. 
 








 
Details der Regelungen 
  • Staatsangehörigen von EU-Staaten sowie deren Familienangehörigen und Staatsangehörigen aus Großbritannien, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz sowie deren Familienangehörigen wird die Einreise zum Zwecke der Durchreise in den Heimatstaat gestattet. 
  • Gleiches gilt für Drittstaatsangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht (Aufenthaltstitel oder längerfristiges Visum) in einem EU-Staat und den zuvor genannten Staaten.
  • Drittstaatsangehörige, die diese Voraussetzung nicht erfüllen, werden an der Grenze zurückgewiesen, wenn kein dringender Einreisegrund vorliegt.
  • Reisende werden gebeten, bei Vorliegen eines dringenden Einreisegrundes entsprechende Nachweise mitzuführen, aus denen sich die Notwendigkeit des Grenzübertritts ergibt. 
  • Die Anordnung der Einreisebeschränkungen erfolgt durch die Mitgliedstaaten nach einheitlichen Kriterien innerhalb des Schengenraums auf Vorschlag der Europäischen Kommission und nach Beschluss der Staats- und Regierungschefs vom 17. März 2020.
  • Ausnahmen gibt es für Drittstaatangehörige mit längerfristigem Aufenthaltsrecht in einem EU-Staat. Wer einen dringenden Einreisegrund hat - beispielsweise eine Beerdigung oder einen Gerichtstermin - muss dafür die entsprechenden Nachweise mitführen.
 
Exportrestriktionen für medizinische Güter
 
Die Mitgliedsstaaten haben sich zudem dazu verpflichtet, bei der Rückholung von Staatsbürgern, die sich außerhalb der EU aufhalten, koordiniert vorzugehen. Auf Wunsch vieler Mitgliedsstaaten hat die Europäische Kommission eine Sammelausschreibung für medizinische Güter und Ausrüstung vorgenommen. Zu begrüßen ist der Vorschlag der Kommission, dass es Exportrestriktionen für Lieferungen von medizinischen Gütern und Ausrüstung für Länder außerhalb der EU gibt.


Weitere Informationen zum Thema 

Auf den Seiten der Europäischen Union:
https://ec.europa.eu/info/live-work-travel-eu/health/coronavirus-response/travel-and-transportation_de