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07.05.2021, 14:05 Uhr | Heike Brehmer MdB
Baulandmobilisierungsgesetz setzt Ergebnisse der Baulandkommission nur bedingt um
Der Deutsche Bundestag hat das Baulandmobilisierungsgesetz verabschiedet. Die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen werden gestärkt, Kleininvestoren mit geringem Immobilienbestand geschützt.
Wohnen ist und bleibt eines der zentralen sozialen Anliegen unserer Zeit. Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz wollen wir die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützen. Auch wenn die Ziele der Baulandkommission mit dem Gesetz nur teilweise erreicht werden, hat das Ergebnis der parlamentarischen Beratungen insgesamt doch einen tragbaren Kompromiss ergeben.
 
Positiv hervorzuheben ist die neue Baugebietskategorie ‚Dörfliches Wohngebiet‘ in der Baunutzungsverordnung, mit der wir ein besseres Miteinander von Wohnen und landwirtschaftlicher Nebenerwerbsnutzung ermöglichen. In den Städten erleichtern wir die Nachverdichtung durch die Flexibilisierung der Obergrenzen zum Maß der baulichen Nutzung. Wir erreichen somit Verbesserungen sowohl für die Ballungsgebiete als auch für die ländlichen Räume. Wir tun das in der festen Überzeugung, dass unser Land als Ganzes nur stark bleibt, wenn Städte und ländliche Gebiete für die Menschen gleichermaßen attraktiv sind. 
 
In der kommenden Wahlperiode wird es einen neuen Anlauf zur Reform des Baugesetzbuches geben müssen, mit dem die wichtige Zielstellung der Baulandkommission, Bauland zu aktivieren und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, noch besser erreicht werden kann. 
 
Was die Regelungen zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen angeht, so schaffen diese jedoch nur bedingt Klarheit. Wichtig ist, dass es uns hier zumindest gelungen ist, statt der ursprünglich vorgesehenen Eigentümerbetrachtung eine hausbezogene Sichtweise festzuschreiben und Häuser mit bis zu fünf Wohnungen von der Regelung auszunehmen. Das schützt gerade auch private Kleininvestoren mit geringem Immobilienbestand vor einer übermäßigen Regulierung.
 
Die Ausweisung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung der Länder stellt eine erhebliche Verbesserung gegenüber dem Regierungsentwurf dar, weil die Instrumente wie das modifizierte Vorkaufsrecht und Baugebot erst nach Erlass der Verordnungen Anwendung finden. Diese Regelung wirkt begrenzend und dahingehend steuernd, dass die Möglichkeit nicht zu weit ausgelegt werden wird.
 
Wichtig sind zudem die im Gesetz enthaltenen Regelungen, die die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen im Bauplanungsrecht stärken. Mit der Wiederaufnahme des § 13b BauGB für die schnellere Schaffung von Baurecht am Ortsrand für kleinere Wohnungsbauvorhaben wird ein in der Vergangenheit rege genutztes Instrument wieder aufgegriffen. Das stärkt kleinere Gemeinden im ländlichen Raum und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung unseres Ziels, gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands zu schaffen.