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19.03.2024, 08:57 Uhr | Heike Brehmer MdB
Erfolg für die MIT - Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnung kommt
Seit Jahresanfang fordern die Bewilligungsstellen der Länder regelmäßig ausführliche Belegnachweise zu den noch offenen Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen an. Nachdem die Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) und die CDU/CSU-Bundestagsfraktion seit Wochen eine Fristverlängerung gefordert hatten, haben die Wirtschaftsminister von Bund und Ländern die Frist nun vom 31.3.2024 auf den 30.9.2024 verlängert. 
Fristverlängerung für Corona-Schlussabrechnungen
Hierzu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer: „Bei der Fristverlängerung für die Corona-Schlussabrechnungen hat jetzt Pragmatismus über Bürokratie gesiegt. Betriebe, Steuerberater und Bewilligungsstellen erhalten nun mehr Zeit und Planungssicherheit. Der Mittelstand braucht gerade jetzt solche pragmatischen Lösungen statt Bürokratie und Haftungsrisiken.“  
 
Hintergrund: Mit den Corona-Wirtschaftshilfen wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen Corona-bedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Mrd. Euro Bundesmitteln unterstützt. Damit die Auszahlung an die Antragsteller zügig erfolgen konnte, wurde die Mittel zumeist auf Prognosebasis vorläufig bewilligt. Die unterstützen Unternehmen waren ursprünglich verpflichtet, die erforderlichen Unterlagen zur Schlussabrechnung bis zum 31. März 2024 einzureichen. 

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