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27.06.2024, 09:24 Uhr | Heike Brehmer MdB
Heike Brehmer MdB: „Ungleichbehandlungen bei der Erweiterung der LKW-Maut verhindern – kleinere Unternehmen wie Handwerksbetriebe nicht überfordern“
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion bringt in dieser Woche einen Antrag in den Bundestag ein zur Unterstützung von kleineren Unternehmen wie Handwerksbetrieben. 
Zum 1. Juli tritt die Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen in Kraft. Für die betroffenen Unternehmen hat dies eine erhebliche Mehrbelastungen zu Folge.

Um kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe nicht zu überfordern, gibt es zwar eine Handwerkerausnahme, aber diese Ausnahmeregel greift zu kurz, weil sie nur bestimmte Berufe umfasst. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion fordert, dass deutlich mehr gewerbliche Tätigkeiten von der Maut befreit werden. Dazu erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Heike Brehmer:
 
„Von der Mautpflicht müssen weitere Berufe befreit werden. Ungleichbehandlungen unserer heimischen Unternehmen darf es nicht geben. Es müssen vielmehr alle gewerblichen Tätigkeiten von der Maut befreit werden, die handwerksmäßig erbracht werden und mit Transportaufgaben verbunden sind. Dazu gehören der gewerbliche nicht-landwirtschaftliche Gartenbau, der vor- oder nachgelagerte Bereich der Landwirtschaft, das bürgerschaftliche Engagement der Tafeln, Hausmeisterdienste, Energieversorgung, Entsorgung, Messebau und andere vergleichbare Tätigkeiten.
 
Die von der Ampel-Koalition beschlossene Einbeziehung des gewerblichen Güterverkehrs ab 3,5 Tonnen in die Lkw-Maut belastet viele unserer heimischen Unternehmen. Gerade in diesen angespannten Zeiten verschärft die Ampel damit die Lage der Wirtschaft noch einmal. Die vielen kleinen und mittelständisch geprägten Betriebe brauchen weniger statt immer mehr Bürokratie und Zusatzkosten.“
 
Hinweis: Der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Rechtssicherheit schaffen und für mehr Gerechtigkeit sorgen – Keine Benachteiligung einzelner Berufsgruppen durch die Erweiterung der LKW-Maut ab 1. Juli 2024“ (BT-Drucksache 20/11956) kann hier eingesehen werden: